Steuern

Eine intelligente Unternehmensbesteuerung

Die Regierungsbehörden haben die belgische und wallonische Steuergesetzgebung zu einer der wettbewerbsfähigsten der Länder in der Eurozone gemacht, sowohl aus Unternehmenssicht, als auch aus Sicht Gebietsfremder. Die kürzlich ergriffenen Maßnahmen der wallonischen Regierung mit dem Ziel, jede die Wirtschaft erschwerende Besteuerung weitestgehend auszuräumen (insbesondere durch Abschaffung der Besteuerung des Kraftstroms, Steuerbefreiung für Investitionen in Material und Arbeitsgerät), machen die Wallonische Region zu dem Landstrich mit dem geringsten Steuersatz Europas und Belgiens.

Diese politische Strategie wird von erheblichen Finanzhilfen in allen Stadien der Unternehmensentwicklung begleitet: Ansiedlung, Ausrüstung, R & D, Arbeitsplätze, Ausbildung, Export... ein vollständiger Maßnahmenkatalog regionaler und EU-Hilfen, die aufgrund des bevorzugten Kapitalzugangs die wallonische Region zu einer der attraktivsten Gegenden Europas macht.

Unternehmenssteuersatz 2006

Irland 12,5 % Dänemark 28 % Großbritannien 30 %
Österreich 25 % Schweden 28 % Frankreich 33,33 %
Belgien 26 % Griechenland 29 % Spanien 35 %
Finnland 26 % Niederlande 29,6 % Italien 37,25 %
Portugal 27,5 Luxemburg 29,63 % Detuschland 38,34 %

(* mittlerer effektiver Wert nach Abzug der fiktiven Zinsen)

Ein wettbewerbsfähiger Nominalsteuersatz

Der Nominalunternehmenssteuersatz erweist sich als sehr wettbewerbsfähig im Vergleich zu den großen westeuropäischen Ländern. Einfache und vorteilhafte Steuerwerkzeuge ermöglichen eine weitere Reduzierung des Nominalsatzes. Beispielsweise profitieren kleine und mittelständische Unternehmen mit geringem steuerpflichtigen Einkommen von einem reduzierten Steuersatz.

Ein in Europa einzigartiges System, das die Steuer eindrucksvoll reduziert!

Ein weiteres Beispiel: durch Anrechnung eines „Abzugs von fiktiven Zinsen“ wird die Finanzierung aus Eigenmitteln heraus auf die gleiche Weise behandelt wie die Kreditfinanzierung. Die Unternehmen können somit jedes Jahr einen fiktiven, von ihren Eigenmitteln berechneten Zinssatz absetzen. Diese besondere und in Europa einzigartige Maßnahme bringt den Unternehmenssteuersatz auf einen effektiven Satz von ungefähr 26 % im Durchschnitt.

Profite

durch eine intelligente Unternehmensbesteuerung!

Steuer-Ruling: die Finanzverwaltung wird zu Ihrem Partner

Die Finanzverwaltung kann vorab steuerliche Auswirkungen einer Situation oder einer besonderen Geschäftsabwicklung analysieren und festlegen. Diese Vorgehensweise bietet grundlegende Entscheidungshilfen für ein Unternehmen und ermöglicht die Abschätzung eines zukünftigen Einflusses seiner Entscheidungen auf direkte und indirekte Besteuerung. Sie garantiert den Investoren Rechtssicherheit bei Wahrung der internationalen Gesetzgebung.

Des Weiteren sind besonders günstige Steuersysteme für unterschiedliche Unternehmenstätigkeiten vorhanden. Diese Steuersysteme, die den Ansatz der „cost plus”- oder „resale minus”-Systeme erlauben, gelten für Dienstleistungszentren (Gemeinschaftsanlagenzentren, Call-Zentren etc.) und Distributionszentren.

Gebietsfremde: ein zugleich gerechtes und vorteilhaftes System

Ein spezielles Besteuerungssystem kann auf Gebietsfremde und zeitweise in Belgien steuerpflichtige Führungskräfte oder Forscher angewendet werden.

Erster Vorteil: vom Unternehmen erstattete Ausgaben sind nicht als zusätzliche echte Kosten steuerpflichtig: Umzug/ Einrichtung, Reisen in das Herkunftsland, Ausbildungskosten für die Kinder „tax equalisation”, …

Darüber hinaus profitieren sie von einer Besteuerung, die nur das aus ihrer Arbeit erzielte Einkommen in Belgien betrifft ohne Berücksichtigung beruflicher, im Ausland ausgeübter Aktivitäten inklusive Geschäftsreisen.

 

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