Ihr Unternehmen in Frankreich

Invest in France Agency

Ausländische Investitionen unterliegen in Frankreich keinerlei behördlichen Einschränkungen. Investoren können Immobilien mieten oder kaufen, französische Firmen übernehmen oder ein eigenes Unternehmen gründen, ohne dabei einen Mindestbetrag investieren oder eine Mindestzahl von Arbeitsplätzen schaffen zu müssen.

Die ausgewählte Rechtsform kann vorübergehend oder dauerhaft unter absoluter Rechtssicherheit umgesetzt werden. Außerdem können Investoren ihre Vorhaben auch nach Einreichung der zugehörigen Pläne unter Einhaltung einfacher, kostengünstiger Verfahren jederzeit ändern.

Die Verwaltungsschritte wurden erheblich gestrafft, und die Fristen für die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich gehören heute zu den kürzesten der Welt. Alle erforderlichen Formalitäten können schon seit mehreren Jahren elektronisch erledigt werden, so dass ein Unternehmen in wenigen Stunden eingetragen werden kann. In den letzten drei Jahren wurden fast eine Million Firmen gegründet.

Weitere Informationen über:

  •  das französische Arbeitsrecht
  •  das französische Steuersystem
  •  staatliche Finanzhilfen und Anreize in Frankreich
  •  Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer 

finden Sie in der Rubrik Das Geschäftsumfeld auf der IFA-Website  Business Environment

Auf der IFA-Website können Sie auch unseren rechtlichen Leitfaden Ihr Unternehmen in Frankreich herunterladen.


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