Autor: Oliver Massmann Partner bei Duane Morris Vietnam LLC
Fuer viele in Vietnam ansaessige Unternehmen stellt sich nicht selten die Frage nach dem richtigen Umgang mit auslaendischen Arbeitskraeften. Gerade vor dem Hintergrund des damit zusammenhaengenden Erfordernisses einer Arbeitsgenehmigung bedeutet dies fuer viele Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand. Daher sollen im Folgenden in Kuerze die wichtigsten zu beachtenden Schritte dargestellt werden.
1. Wichtige Rechtsvorschriften
Die Basis des Arbeitsvertrages stellt zwingend der vom MOLISA ausgearbeitete Standardvertrag dar, der allerdings den individuellen Anforderungen der einzelnen Betriebe angepasst werden kann und sollte, um den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht zu werden.
Das derzeitige Arbeitsrecht besteht aus einer Ansammlung von Erlaessen und Rundschreiben. Zahlreiche Vorschriften helfen einerseits zwar bestimmte unklare Stellen aus dieser Ansammlung verstaendlicher zu machen. Andereseits koennen sie aber auch neue Schwierigkeiten schaffen, gerade weil das Arbeitsrecht weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.
Besonders zu erwaehnen sind hierbei das Arbeitsgesetz datierend auf den 23. Juni 1994, zuletzt geaendert 2002, 2006 und 2007. Weiter sind hervorzuheben:
Die letzten Veraenderungen zum vietnamesischen Recht sind durch den Erlass & das Rundschreiben 08 eingefuehrt worden. Dabei ist das Erfordernis beseitigt worden, wonach das Verhaeltnis der auslaendischen zu vietnamesischen Mitarbeitern in einem Unternehmen nicht mehr als 3 % betragen darf. Ebenso beseitigt wurde die Ausnahmeregelung bzgl. Arbeitsgenehmigungen fuer auslaendische Geschaeftsfuehrer von Niederlassungen in Vietnam sowie jene Ausnahmeregelung bzgl. Arbeitsgenehmigungen fuer Auslaender, welche lediglich nach Vietnam kommen, um bereits ausgehandelte Vertraege zwischen auslaendischen Unternehmen und einer vietnamesischen Partei auszufuehren
Trotz dessen ist dringend anzuraten, diese teils fragmentierte und sich teils ueberschneidende Gesetzesansammlung zu vereinheitlichen und damit mehr Transparenz zu schaffen. Zudem sollten in diesem Zusammenhang neuere Gesetzesvorhaben eingeschraenkt werden.
2. Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung
Ausser einigen Ausnahmen muessen alle in Vietnam taetigen Auslaender eine Arbeitserlaubnis besitzen. Als Folge des Nichtbesitzes einer Arbeitsgenehmigung drohen fuer den Arbeitgeber neben Strafgebuehren (VND 5m-VND 10m) der Entzug der Investmentlizenz (BRC) bei schwerem Verstoss. Dem Arbeitnehmer droht hingegen die Ausweisung, wenn er laenger als sechs Monate ohne Arbeitsgenehmigung taetig gewesen ist.
Einer Arbeitsgenehmigung bedarf es aber nicht, wenn der Arbeitnehmer drei Monate oder weniger in Vietnam taetig, Mitglied einer multi-member LLC, Eigentuemer einer single-member LLC oder Mitglied des Vorstands eines JSC ist. Darueber hinaus bedarf es keiner Arbeitsgenehmigung, wenn ein Auslaender Dienstleistungen in Vietnam anbietet. Jedoch muss in einem solchen Fall die regionale DOLISA 7 Tage vorher darueber in Kenntnis gesetzt werden.
3. Voraussetzungen fuer den Erhalt der Arbeitsgenehmigung
Fuer die Arbeitsaufnahme in Vietnam ist zunaechst ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Zudem muessen die Personen gesundheitlich geeignet sein fuer die aufzunehmende Taetigleit. Darueber hinaus bestehen besondere Erfordernisse fuer all jene, die im Gesundheits- oder Erziehungsbereich arbeiten moechten. Manager, Geschaeftsfuehrer sowie Experten muessen ausserdem ihre Hochschulabschluesse vorlegen und wenn sie solche nicht besitzen, dann den Nachweis ueber eine mindestens fuenfjaehrige Berufserfahrung erbringen. Der Vollstaendigkeits halber sollte noch darauf hingewiesen werden, dass das Strafregister keine Vorstrafen vorweisen darf.
Die Unterlagen fuer den Antrag muessen 20 Tage vor Beginn der Taetigkeit bei der regionalen Arbeitsbehoerde eingereicht werden. Verantwortlich hierfuer ist der Arbeitgeber, wobei Fehler bei der Ausfuehrung bzw. verspaetete Antraege dem Arbeitnehmer zugerechnet werden. Erst nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung sollte der Arbeitsvertrag unterschrieben werden und innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss eine Kopie an die DOLISA geschickt werden. Zu beachten gilt fuer den Arbeitgeber auch, dass dieser jaehrlich der DOLISA die Anzahl der auslaendischen Mitarbeiter mitteilen muss. Einer Mitteilung an die DOLISA bedarf es ebenfalls, wenn ein auslaendischer Mitarbeiter laenger als zehn Tage an einem anderen Ort arbeiten sollte.
4. Wegfall der Arbeitsgenehmigung
In bestimmten Konstellationen kann von dem Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung abgesehen werden. So muessen Manager, Geschaeftsfuehrer oder Experten, die bei einem auslaendischen Unternehmen mit gewerblicher Nierderlassung in Vietnam beschaeftigt sind und voruebergehend innerhalb dieser Niederlassung ihren Posten wechseln und bereits mindestens 12 Monate fuer dieses Unternehmen ausserhalb Vietnams taetig waren, keine Arbeitsgenehmigung beantragen. Gleiches gilt fuer vertragliche Dienstleistungsanbieter, die keine gewerbliche Niederlassung in Vietnam betreiben und die durch ein auslaendisches Unternehmen fuer mindestens zwei Jahre eingestellt wurden.
5. Vor- und Nachteile eines Arbeitsverhaeltnisses
Der Vorteil einer Beschaeftigung ohne Arbeitsverhaeltnis liegt auf der Hand: dem Arbeitnehmer kann ohne weitere Schwierigkeiten gekuendigt warden, ohne das dabei ein Gerichtsverfahren vor den besonders arbeitnehmerfreundlich gesinnten vietnamesischen Gerichten droht. Die Nachteile liegen vor allem in dem enorm hohen Verwaltungsaufwand.
Es gilt abschliessend festzuhalten, dass vor der Investition in Vietnam ein gruendliches Verstaendnis des hiesigen Arbeitsrechts dringend empfohlen wird, um das ohnehin komplexe Verfahren nicht noch durch Unachtsamkeiten zu erschweren bzw. zu verlangsamen.
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