von Dr. Sven-Michael Werner, Shanghai
Die schwierige globale wirtschaftliche Situation des letzten Jahres ist weltweit nicht ohne Einfluss auf Finanzplanung und Budgetierung der meisten Firmen geblieben. Die globale Krise ist insbesondere nicht ohne Einfluss auf die internationalen Handelsaktivitäten von multinationalen Unternehmen geblieben. Insbesondere China erlebte einen deutlichen Rückgang seiner Exporte. Demzufolge mussten viele Auslandsinvestoren die Finanzierung ihrer chinesischen Tochtergesellschaften überprüfen. Die Finanzierungs- und Währungswechsel-Bestimmungen der Volksrepublik China (PRC) erschweren ein schnelles Reagieren auf neue Finanzierungsanforderungen der auslandsfinanzierten Unternehmen (FIE), dies auch aufgrund der in Kraft getretenen Kontrollmechanismen für grenzüberschreitende Devisentransaktionen unter der Kontrolle von SAFE (State Administration of Foreign Exchange), Chinas nationale Regulierungsbehörde für internationale Kapitalbewegungen. Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich auf drohende Finanzierungsprobleme bei chinesischen Tochtergesellschaften zu reagieren.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Möglichkeiten, auf Finanzierungsbedürfnisse bei chinesischen FIE’s zu reagieren, sowie über hierbei geltende Limitierungen. In der Praxis wird meistens eine Mischung aus den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten angewandt.
Trotz verschiedener regulatorischer Bemühungen der chinesischen Regierung in der Zeit nach Chinas Beitritt zur WTO (World Trade Organisation), gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländisch und ausländisch investierte Firmen in China zu schaffen, unterliegen FIEs nach wie vor Finanzierungsbestimmungen, die von den Überprüfungs- und Genehmigungsbehörden strikt angewandt werden, um sicher zu stellen, dass jede auslandsinvestierte Gesellschaft mit ausreichend Kapital ausgestattet ist. Mindest-Eigenkapitalquoten sind abhängig vom Gesamtinvestitionsbedarf des jeweiligen Projektes und variieren von 30 bis 70 % des gesamten Investitionsvolumens. Wenn das Volumen einer Auslandsinvestition beispielsweise USD 5 Mio. beträgt, müssen innerhalb bestimmter Fristen mindestens 50% Eigenmittel durch die Auslandsinvestoren als registriertes Eigenkapital in die chinesische Gesellschaft eingebracht werden. Bei Investitionen von weniger als USD 3 Mio. beträgt das registrierte Eigenkapital sogar mindestens 70%.
Dementsprechend ist die Möglichkeit zur Kreditfinanzierung begrenzt auf die Differenz zwischen dem vorgegebenen Eigenkapital und der Gesamthöhe der Investition, so dass Auslandsinvestoren des Öfteren gezwungen sind, das registrierte Kapital ihrer chinesischen Tochtergesellschaften zu erhöhen, um Liquiditätslücken zu schließen. Hinzu kommt, dass manche SAFE–Ämter unter Berufung auf die geltenden devisenrechtlichen Vorschriften die in Devisen denominierte Gesamtverschuldung kumulativ betrachten, wenn sie den verfügbaren Spielraum für eine Fremdfinanzierung bestimmen. Demnach bleibt eine bestimmte Fremdfinanzierungsquote, die in der Vergangenheit bereits durch mittel- oder langfristige Darlehen „verbraucht“ worden ist, für die gesamte Lebensdauer einer Gesellschaft unabhängig von der eventuellen Rückzahlung dieser Darlehen besetzt und kann kein zweites Mal genutzt werden.
Eine Erhöhung des registrierten Eigenkapitals eines FIE bedarf der Genehmigung durch die chinesischen Genehmigungsbehörden sowie der Registrierung bei der zuständigen AIC (Administration of Industry and Commerce). Die Satzung, und im Falle eines chinesisch-ausländischen Joint Ventures auch der Joint Venture Vertrag, müssen ergänzt werden, und die „Business License“ muss neu ausgestellt werden. In bestimmten Fällen und abhängig von regional unterschiedlichen Gegebenheiten muss die Kapitalerhöhung auch noch von der Development and Reform Commission, die das ursprüngliche Investitionsprojekt genehmigt hat, nochmals freigegeben werden1. Das bedeutet, dass eine Kapitalerhöhung eines FIE in der Regel mehrere Wochen dauert und eine genaue Vorausplanung des Zeitpunktes der Verfügbarkeit der neuen Mittel nicht möglich ist. Demzufolge müssen ausländische Investoren in der Regel alternative Methoden zur Liquiditätsbeschaffung für ihre chinesischen Tochtergesellschaften überlegen.
Wegen dieser langwierigen Verwaltungsverfahren, aber auch, um zu vermeiden, dass das in der chinesischen Gesellschaft festsitzende Eigenkapital höher als unbedingt erforderlich ist, , werden ausländische Investoren ein Gesellschafterdarlehen als flexiblere und einfachere Lösung zur Liquiditätsunterstützung von Auslandsgesellschaften bevorzugen. Kapitalerhöhungen haben den Nachteil, dass sie in der Tochtergesellschaft verbleiben, ohne flexible Rückzahlungsmöglichkeiten zu bieten. Bankfinanzierungen setzen meistens Sicherheiten voraus, die nicht immer von in finanzielle Schwierigkeiten geratene Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings bestehen in China auch strenge Bestimmungen im Hinblick auf eine Darlehensvergabe. Gesellschafterdarlehen von ausländischen Investoren sind ausländische Darlehen und unterliegen somit gesetzlichen Beschränkungen ihrer Flexibilität.
1. Auslandsfinanzierung
Ausländische Verbindlichkeiten unterliegen der Kontrolle der SAFE . Ohne SAFE-Prüfung ist der Darlehensnehmer nicht in der Lage, ein ausländische Darlehen in RMB zu konvertieren, um es innerhalb Chinas nutzen zu können (Zahlungen in Fremdwährung sind innerhalb Chinas verboten). Genau so wenig ist es möglich, Fremdwährungen zu erhalten, um hiermit ein RMB-Darlehen zurückzahlen zu können. Die erforderlichen devisenrechtlichen Genehmigungen werden nicht in jedem Falle erteilt, da diese Genehmigungsvorbehalte der SAFE auch als Instrument zur Devisenkontrolle genutzt werden und somit die Erteilung der Genehmigung auch von der jeweiligen und aktuellen Devisenpolitik abhängt2. Insoweit besteht das Risiko, dass die Darlehensvaluta aus einem Devisendarlehen nicht konvertiert werden können und somit diese Mittel nur zur Zahlung in Fremdwährung von Gütern oder Dienstleistungen eingesetzt werden können, die aus dem Ausland importiert werden. Dieses Risiko sollte entsprechend berücksichtigt werden, wenn man zwischen einem ausländischen Devisenkredit und einem inländischen RMB- Darlehen wählt.
Aber selbst wenn der Umtausch in RMB genehmigt wird, muss berücksichtigt werden, dass das erforderliche Verfahren hierzu aufwendig und zeitraubend ist, und somit der Zeitpunkt nicht vorhersagbar ist, zu dem die Finanzmittel beim Kreditnehmer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus überprüft SAFE bei der ersten Verifikation auch die kommerziellen Bedingungen des Darlehens und kann u. U. Änderungen (z.B. den vereinbarten Zinssatz) verlangen, wenn nicht zufrieden stellend erklärt werden kann, warum dieVereinbarungen von den üblichen Marktkonditionen abweichen.
Ähnlich kritisch überprüft SAFE den im Darlehensvertrag angegebenen Darlehenszweck, da Devisendarlehen für bestimmte Zwecke, wie z.B. der Rückzahlung von lokalen RMB-Finanzierungen oder bestimmter Immobilienfinanzierungen, nicht genutzt werden dürfen. Neue SAFE-Bestimmungen zielen auf eine genaue Überprüfung der zweckgebundenen und genehmigten Verwendung der Devisendarlehen ab. In der Regel ist aber bei der Darlehensvergabe zur Betriebsmittelfinanzierung eine Registrierung und Verifizierung durch SAFE eher unproblematisch und ein Umtausch der Fremdwährung in RMB und somit der Einsatz für laufende Ausgaben möglich.
Zinszahlungen an ausländische Darlehensgeber unterliegen einer Quellensteuer von derzeit 20%, diese kann aufgrund bestimmter Doppelbesteuerungsabkommen auf 10% reduziert werden. Sowohl die Zinszahlungen als auch die Rückzahlung des Darlehens setzen einen Umtausch von RMB in Fremdwährung voraus und erfordern damit, dass SAFE diese Rückzahlung auch entsprechend prüft.
FIEs können auch Fremdwährungsdarlehen von inländischen Finanzinstituten aufnehmen.
2. Lokale Finanzierungen (Local loans)
FIEs können in der Praxis lokale RMB-Finanzierungen auch ohne Berücksichtigung der vorgeschriebenen Relation zwischen Gesamtinvestition und Eigenfinanzierung bei lokalen Banken erhalten. In der Regel werden lokale Banken von Darlehensnehmern Sicherheiten zur Besicherung der Finanzierung verlangen.
Nicht-Finanzinstitutionen ist es verboten, irgendeine Form von Darlehen zu geben, wobei es keine Rolle spielt, ob das Darlehen verzinst ist, und ob es sich bei den Parteien um verbundene Unternehmen handelt3. In der Praxis werden diese Regeln nicht immer strikt befolgt und es ist nicht unüblich, dass intercompany loans zwischen chinesischen Unternehmen vergeben werden. Soweit es zu Streitigkeiten bezüglichderartiger Darlehen kommt, stellt sich die Frage, inwieweit der Darlehensgeber überhaupt ein Recht auf Rückzahlung hat. Klar ist, dass der Darlehensgeber keinerlei Zinsanspruch hätte.
Um ein Darlehen von einem Nicht-Finanzinstitut zu erhalten, kann ein sogenanntes „entrusted loan“ vereinbart werden. Hierbei würde ein Nicht-Finanzinstitut als Darlehensgeber einen bestimmten Betrag bei einem Finanzinstitut hinterlegen, und das Finanzinstitut würde diesen Betrag als Darlehen an den Darlehensnehmer weiter reichen. Bei solchen Entrusted loans bestimmen Kreditgeber und Kreditnehmer die Zinsraten, das eigentliche Risiko verbleibt bei dem Darlehensgeber. Die Bank verlangt in der Regel eine Provision von ca. 0,5 %.
1 National Development and Reform Commission, Article 18 of the Verification of Foreign-invested Projects Tentative Procedures, promulgated and effective October 9, 2004.
2 State Administration of Foreign Exchange, Several Issues for the Improvement of Administration of Payment and Settlement of FIE Foreign Exchange Capital Funds, promulgated August 29, 2008, as well as National Development Planning Commission, Ministry of Finance and State Administration of Foreign Exchange, Article 26 of the Foreign Debt Administration Measures promulgated January 8, 2003.
3 People’s Bank of China, General Provisions on Loans promulgated June 28, 1998 and effective August 21, 1998.