Singapore Corporate Tax

Singapur Steuern (Körperschaftssteuer)

Nettobetriebsverlust (Jahre) - Verlustrücktrag Mit Effekt vom Jahr der Bewertung 2006, Unternehmen können Verluste von bis zu $ 100.000 aus einem Jahr zurücktragen
Corporate Income 17 % (1)
Kapitalzuwachssteuer nicht besteuert
Absatzsteuer - Dividende (2) nicht besteuert (3)
Absatzsteuer - Verzinsung 15 %
Absatzsteuer - Lizenzgebühren (2) 10 %
Nettobetriebsverlust (Jahre) - Übertrag Unbeschränkt

(1) Die Steuerrate von 17 % wurde effektiv im Jahr der Bewertung 2009. Sie gilt sowohl für Singapur-eingebundene Geschäfte als auch für Auslandsniederlassungen.

(2) Absatzsteuer Körperschaftssteuerrate gelten für bestimmte andere Zahlungen an Devisenausländer, wie z.b. Geschäftsleitungsvergütungen.

(3) Das einstufige Steuersystem trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Es ersetzte das Anrechnungsverfahren bei Steuerdividenden, bei dem Steuern von Unternehmen an Aktionäre abgegeben werden können.

Besteuerungsbasis
Singapur besteuert auf territorialer Bemessungsgrundlage. Einkommen in Singapur verdient oder Einkommen im Ausland verdient aber in Singapur erhalten wird besteuert.  Transaktionen innerhalb des Unternehmens müssen auf rein geschäftlicher Basis abgeschlossen werden.
 
Seit dem 1. Juni 2003 sind folgende Einkommen steuerbefreit: ausländische Dividenden, Niederlassungsdividenden und Leistungseinkommen in Singapur unter der Voraussetzung, dass:

  • das Einkommen überwiesen wurde aus einem Land mit einer Kopfsteuerrate von mindestens 15 %.
  • das Einkommen einer Besteuerung im Ausland unterlag. (Diese Bedingung gilt als erfüllt wenn das Einkommen aufgrund einer Steuervergünstigung (gegeben wegen substantieller Geschäftsaktivitäten) nicht im Ausland besteuert wurde.

Das Besteuerungsjahr ist bekannt als Jahr der Bewertung und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Steuer wird auf Basis des vorangegangenen Jahres veranlagt. Zum Beispiel, Gewinne für das Geschäftsjahr 2002 werden im Jahr 2003 besteuert.

Abschreibung
Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen sind nicht steuermindernd absetzbar. Auch Wertminderungen sind nicht steuerlich absetzbar. Anstelle hiervon können Firmen jedoch für Nutzung und Verschleiß von Anlagevermögen „capital allowance“ bzw. Abschreibungen geltend machen.
Firmen können die Abschreibungen anwenden bei den Ausgaben für „Werk und Maschinenpark“ wenn es ihren Geschäftszweck entspricht mit Ausnahme von bestimmten Anlagegütern gemäss Income Tax Act (z.B. bestimmte privat genutzte Luxusfahrzeuge)


"Anlagen und Maschinen" beziehen sich in der Regel auf einen Anlagengegenstand mit folgender Charakteristik:

  • Es handelt sich nicht um Aktienhandel Ihres Unternehmens (nicht für Wiederverkaufszwecke)
  • Es fungiert als Vorrichtung die benutzt wird, um Geschäfts- oder Handelsaktivitäten Ihres Unternehmens auszuführen; und
  • Es ist nicht Teil des Betriebsgebäudes in dem Ihre Geschäfte abgewickelt werden.
Kategorien Abschreibung
Anlagen und Machinen Anfangsabschreibung = 20 % / Jährliche Abschreibung = veränderlich (1)
Industriegebäude und Strukturen Anfangsabschreibung = 25 % / Jährliche Abschreibung = 3 %
Anerkanntes Fachwissen, Patentrechte und geistiges Eigentumsrecht 20 %
Vereinbarungen zu Kostenbeteiligungen 100 % (2)

(1)  80% der Kosten of cost to be claimed over the prescriber useful life ranging from 5 – 16 years

(2) Bezieht sich auf Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung getroffen am oder nach dem 17. Februar 2006. Zuvor lag die Rate bei 20 %


Finanzverwaltung

Unternehmen müssen innerhalb der letzten drei Monate des Geschäftsjahres das geschätzte Einkommen vorlegen. Die Einkommenssteuererklärung muss bis zum 31. Juli eingereicht werden.

Ertragssteuergesetzgebung

Die geltenden Satzungen sind der Income Tax Act und der Economic Expansion Incentives (Relief from Income Tax) Act.


Mehrwertsteuer

Eine Mehrwertsteuer (GST) von 7 % wird erhoben auf die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen in Singapur und auf den Import von Waren nach Singapur.
 
Der besteuerbare Wert von importierten Waren wird auf Basis des CIF Wertes (Kosten, Versicherung und Fracht) plus Kommission, anderer anfallender Kosten und aller zahlbarer Zollgebühren.
 
Befreiung von der GST auf Importe kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Exporte und internationale Dienstleistungen bleiben ohnen Mehrwertsteuer. Nur eine steuerpflichtige Person kann bereits (als Vorsteuer) gezahlte GST zurückverlangen.

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