Dr. Jörg Binding / Li Sheng
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Nach siebenjähriger Beratungsdauer wurde das Deliktsrechtsgesetz am 26. 12. 2009 verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. 7. 2010 in Kraft. Es bildet nach Erlass des Vertrags- und Sachenrechtsgesetzes in den Jahren 1999 und 2007 einen weiteren Meilenstein auf dem Weg Chinas zu einer umfassenden Reform des Zivilrechts.
Deliktrechtsreform. Das Deliktsrechtsgesetz fasst das geltende Recht aus zahlreichen Gesetzen, Verordnungen der Regierung und Interpretationen des Obersten Volksgerichts systematisch zusammen und verschärft insgesamt die deliktische Haftung. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Rechts werden im Folgenden kursorisch vorgestellt.
Schmerzensgeld. Ein allgemeiner Schmerzensgeldanspruch war bislang gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl erkannten einige Gerichte bei „schwerwiegenden Verletzungen“ von Körper, Gesundheit, Ehre und Privatsphäre auf Schmerzensgeld. Diese Rechtsprechung konnte sich seit 2001 auf die Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Aspekten betreffend die Festlegung von Ausgleichsansprüchen für seelische Schäden in Haftpflichtfällen von 2001 stützen, und findet nunmehr in § 22 des Deliktsrechtsgesetz Niederschlag. Bemerkenswert ist dabei, dass die Vorschrift einen „erheblichen seelischen Schaden“ voraussetzt. Dies ist nicht ganz unbedenklich, weil die Haftung damit stark von der Persönlichkeit des Geschädigten abhängt.
Schadensersatz für Todesfälle. Verursacht eine deliktische Handlung eine Vielzahl von Toten, „kann“ das zustände Gericht gem. § 17 Deliktsrechtsgesetz einen einheitlichen Schadenersatz für alle Todesfälle festsetzen. Die Vorschrift betrifft beispielsweise Verkehrsunfälle, Grubenunglücke oder ähnliche Unfälle. In solchen Fällen darf das Gericht für alle Geschädigten einen Schadensersatzanspruch in derselben Höhe aussprechen und muss das Alter, Einkommen und anderer Umstände in seinem Urteil nicht berücksichtigen. Die Norm hat nicht bloß eine vereinfachte Rechtsanwendung im Blick, sondern wurde als Reaktion auf § 29 der Erläuterung des Obersten Volksgericht Chinas über Festsetzung des Schadenersatz für Körperschaden von 2004 in das Gesetz aufgenommen. Für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes war danach unter anderem auf das Durchschnittseinkommen am Ort des zuständigen Gerichts abzustellen. Im Ergebnis hatte diese Berechnungsmethode eine Diskriminierung der Land- gegenüber der Stadtbevölkerung zur Folge.
Haftung von Internetbetreibern. Das Internet wird immer häufiger als Plattform für Rechtsverletzungen missbraucht. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Internetbetreiber konnten für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer bisher haftungsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Diese Lücke schließt nun § 36 Deliktsrechtsgesetz. Danach haftet ein Internetbetreiber für die fehlende Compliance, wenn seine Nutzer etwa zivilrechtliche Rechte anderer verletzen und er hiervon Kenntnis hat und keine Gegenmaßnahmen ergreift.
Strafschadensersatz bei Produkthaftung. Das Deliktsrechtsgesetz regelt die Produkthaftung umfassend in Kapitel 5, übernimmt dabei aber im Wesentlichen das geltende Recht. Neu ist allerdings die Einführung eines Strafschadensersatzanspruchs. Aus rechtsstaatlichen Gründen hat das Deliktrecht an sich keine Straf-, sondern lediglich eine Wiedergutmachungsfunktion. Der Gesetzgeber lehnte deswegen die Einführung eines allgemeinen Strafschadensersatzanspruchs ab. Gleichwohl hielt er unter dem Eindruck des „Milchpulverskandals“, bei dem über 50.000 Säuglinge nach dem Verzehr von melaminverseuchter Trockenmilch erkrankten, einen auf die Produkthaftung beschränkten Strafschadensersatz für gerechtfertigt. Voraussetzung ist gem. § 47 Deliktrechtgesetz, dass ein fehlerhaftes Produkt wissentlich weiterproduziert und -vertrieben wird und dadurch Schäden an Körper oder Gesundheit verursacht werden.
Arzthaftungsrecht grundlegend überarbeitet. Seit Jahrzehnten war das Arzthaftungsrecht Chinas dringend reformbedürftig. Es schützte medizinische Einrichtungen und ihr Personal weitgehend vor Schadensersatzansprüchen, weil in der Planwirtschaft die Arbeitseinheit (danwei) des Geschädigten dessen Schaden auffing. Im Gesetzgebungsverfahren gehörte die Revision des Arzthaftungsrechts bis zuletzt zu den am heftigsten diskutierten Neuerungen. Das Ergebnis ist ein modernes Arzthaftungsrecht, welches die Haftungsprivilegierungen aus der Planwirtschaft abschafft. Hervorzuheben ist etwa die Haftung des medizinischen Personals bei Sorgfaltspflichtverletzungen (§ 57 Deliktsrechtsgesetz), die verschuldensunabhängige Haftung der medizinischen Einrichtung bei Verschulden seines medizinischen Personals (§ 54 Deliktrechtgesetz), umfassende Aufklärungspflichten mit Schadensersatzpflicht im Fall eines Verstoß dagegen (§ 55 Deliktsrechtsgesetz). Neu ist auch eine Haftung der medizinischen Einrichtung für übertriebene Untersuchungen oder andere unnötige Behandlungsmaßnahmen durch ihr medizinischen Personal (§ 63 Deliktrechtgesetz).
Verschärfte Haftung für mangelhafte Bauqualität. Chinas Bauwirtschaft erlebt seit vielen Jahren im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes einen atemberaubenden Boom. Vielerorts können Immobilien- und Bauunternehmen mit der Nachfrage kaum Schritt halten. Die hohe Baugeschwindigkeit geht häufig zu Lasten der Bauqualität. Unzureichende Haftungsnormen leisteten dem bisher Vorschub. Eine drastische Verschärfung der Haftung der Immobilien- und Bauunternehmen soll nunmehr Abhilfe schaffen. Zukünftig gilt, stürzen Gebäude oder andere Anlagen ein und wird dadurch ein anderer geschädigt, hafteten Immobilien- und Bauunternehmen verschuldensunabhängig als Gesamtschuldner (§ 86 Deliktrechtgesetz).
Fazit. Das chinesische Deliktsrechtgesetz zählt mit seinen 92 Paragraphen nicht nur zu den umfangreichsten Deliktsrechtsgesetzen der Welt, es hebt den deliktsrechtlichen Schutz zivilrechtlicher Rechte und Interessen der Bürger auch auf internationalen Standard. Es ist Ausdruck der politischen Absicht Chinas, durch einen umfassenden Schutz der Bürger eine harmonische Gesellschaft (hexie shehui) zu schaffen.
Obgleich das Gesetz nicht frei von Widersprüchen und Lücken ist, bedeutet es einen großen Verdienst. Es fasst das stark fragmentierte gesetzliche Haftungsrecht systematisch zusammenfasst und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit. Ferner greift es die wesentlichen Bedarfe der chinesischen Gesellschaft (z.B. Schmerzensgeld, einheitlicher Schadensersatz bei Todesfällen, Lebensmittel- bzw. Produktsicherheit, medizinische Haftung und Bauqualität) auf.